Energieausweis
(Energiepass)

ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
(amtliche Bezeichnung in der Energieeinsparverordnung
EnEV)
Brauche ich einen Energieausweis?
Wenn Sie Eigentümer oder Vermieter eines Wohnhauses oder einer Wohnung sind, müssen Sie potentiellen Käufern oder Mietern den Energieausweis ab den unten genannten Terminen auf Verlangen zugänglich machen.
Denkmalgeschützte Gebäude und Wohngebäude mit einer
Nutzfläche von weniger als 50m² brauchen keinen ENERGIEAUWEIS!
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der bedarfsorientierte Ausweis:
Mit diesem Ausweis wird das
Gebäude anhand der wärmetechnischen Bemessungswerte der Gebäudehülle
(Außenwände) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Solaranlage etc.)
bewertet. Als Ergebnis wird der aus diesen Parametern errechnete theoretische
jährliche Energiebedarf pro Quadratmeter Nettogrundfläche in Kilowattstunden
angeben.
Bei diesem Ausweis wird also das Gebäude qualitativ bewertet. Das
Bewohnerverhalten (Nutzerverhalten) wird dabei nicht berücksichtigt.
Nur
der bedarfsorientierte Ausweis ermöglicht es, Gebäude hinsichtlich ihres
Energiebedarfes miteinander zu vergleichen.
Der verbrauchsorientierte Ausweis:
Mit diesem Ausweis wird der witterungsbereinigte
Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung bewertet.
Als Ergebnis wird der aus diesen Parametern tatsächliche nutzerabhängige jährliche
Energiebedarf pro Quadratmeter Nettogrundfläche in Kilowattstunden angeben. Die
Gebäudeparameter gehen in diese Berechnung nicht mit ein, obwohl sie natürlich
einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Energiebedarf haben.
Der
verbrauchsorientierte Ausweis ist nicht dazu geeignet, Gebäude hinsichtlich
ihres Energiebedarfes miteinander zu vergleichen, da das Ergebnis stark vom
Nutzerverhalten abhängt und damit nicht objektiv ist.
Wann muss der Energieausweis vorliegen?
·
Ab 1. Oktober 2007:
o Für Neubauten muss ein BedarfsorientierteR Ausweis vorliegen.
o Für Altbauten, die mit Bauantrag um mehr als die Hälfte der Gebäudefläche verändert oder erweitert wurden (mit Berechnung nach EnEV §19), muss ein BedarfsorientierteR Ausweis vorliegen.
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Ab 1. Juli 2008:
o
Für Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen deren Bauantrag vor
dem 31.12.1965 erteilt wurde und die bis jetzt keine Verbesserung des
Wärmeschutzes gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erhalten haben, muss ein
Ausweis vorliegen.
Es kann vom 1. Juli bis 30. September 2008 zwischen bedarfsorientiertem
Ausweis und verbrauchsorientiertem Ausweis gewählt werden, ab dem 1. Oktober
2008 wird nur noch der
bedarfsorientierte Ausweis ausgestellt.
o Für Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen deren Bauantrag vor dem 31.12.1965 erteilt wurde und die eine Verbesserung des Wärmeschutzes gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erhalten haben, muss ein BedarfsorientierteR oder verbrauchsorientierteR Ausweis vorliegen.
o Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 31.12.1965 erteilt wurde, muss ein BedarfsorientierteR oder verbrauchsorientierteR Ausweis vorliegen, auch wenn sie eine Verbesserung des Wärmeschutzes gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erhalten haben.
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Ab 1. Januar 2009:
o Für Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen, deren Bauantrag nach dem 1.1.1966 erteilt wurde, muss ein BedarfsorientierteR Ausweis vorliegen.
o Für Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen, deren Bauantrag nach dem 1.1.1966 erteilt wurde und die eine Verbesserung des Wärmeschutzes gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erhalten haben, muss ein BedarfsorientierteR oder verbrauchsorientierteR Ausweis vorliegen.
o Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen, deren Bauantrag nach dem 1.1.1966 erteilt wurde, muss ein BedarfsorientierteR oder verbrauchsorientierteR Ausweis vorliegen, auch wenn sie eine Verbesserung des Wärmeschutzes gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1977 erhalten haben.
Können Energieausweise auch für einzelne Wohnungen erstellt werden?
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Energieausweise werden nur für gesamte
Gebäude, beziehungsweise für abgeschlossene Gebäudeteile erstellt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
· Beide Ausweise haben 10 Jahre Gültigkeit.
· EnergieausweisE, (zum Beispiel der Energiepass Hessen oder der DENA Energiepass) die vor dem 01.10.2007 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig (bis 10 Jahre nach Ausstellungsdatum).
Wie erhalte ich einen Energieausweis?
In der Regel kommt das Büro für Gebäudediagnostik zu Ihnen in das Objekt. Die Daten für die Berechnung können aber vom Hauseigentümer bereitgestellt werden.
Beide Ausweisarten für Wohngebäude dürfen vom Büro für Gebäudediagnostik ausgestellt werden.
dena-Energiepass-Aussteller, Nr. 651291
Noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf!
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